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Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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die Mitarbeiterin hat heute gekündigt, so dass ich sie freigestellt habe aber sie eine Rezept über 10xMLD 60 +HB mitgenommen, ich habe sie aufgefordert mir auszuhändigen, bezweifle ob es passiert. Ich werde ihr auf Rechnung stellen bzw. vom Gehalt abziehen?
Wie handele ich richtig?
Über Antworten, Anregungen wäre ich sehr Dankbar!
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Clearer schrieb:
Die Freistellung klingt irgendwie so selbstverständlich. Sollte ja aber der Ausnahmefall sein. Wollt Ihr Euch gegenseitig nur ärgern?
Und unbedingt vom RA beraten und falls es geht, dann machen lassen.
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massu schrieb:
Ihr drohen, dass wenn sie das Rezept nicht sofort abgibt, wird sie angezeigt und sofort fristlos wegen stehlen von Praxiseigentum entlassen.
Und unbedingt vom RA beraten und falls es geht, dann machen lassen.
Oder ändert sich das mit dem Begandlungsbeginn in der Praxis?
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Sarah Gerbert schrieb:
@massu mal ne blöde Frage: ist das Rezept nicht Eigentum des Patienten?
Oder ändert sich das mit dem Begandlungsbeginn in der Praxis?
Vielleicht möchte die Pat. in der Praxis bleiben,vielleicht aber auch nicht.Viele Fragen,keine Antworten.
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Michael Woelky schrieb:
Grundsätzlich ja...wenn auf diesem schon behandelt wurde dann muss abgerechnet/abgebrochen werden, ist ja klar ! Geht aber aus der o.g. Fragestellung nicht hervor.
Vielleicht möchte die Pat. in der Praxis bleiben,vielleicht aber auch nicht.Viele Fragen,keine Antworten.
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Yildiz Kaltwasser schrieb:
Guten Morgen,
die Mitarbeiterin hat heute gekündigt, so dass ich sie freigestellt habe aber sie eine Rezept über 10xMLD 60 +HB mitgenommen, ich habe sie aufgefordert mir auszuhändigen, bezweifle ob es passiert. Ich werde ihr auf Rechnung stellen bzw. vom Gehalt abziehen?
Wie handele ich richtig?
Über Antworten, Anregungen wäre ich sehr Dankbar!
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Leni C. schrieb:
Da wirst du um eine anwaltliche Beratung nicht herumkommen . Eigentlich darf sie in dem Moment , wo sie freigestellt ist , nicht mehr für deine Praxis arbeiten . Also brauchst du das Rezept , um eine weitere Behandlung der Patientin zu gewährleisten .
So steht es zumindest in meinen Arbeitsverträgen.
Wenn der MA dies nicht tun sollte, dann hätte dies sicherlich arbeitsrechtliche und wohl auch strafrechtliche Konsequenzen. Mir würde da spontan Unterschlagung einfallen.
Aber ich bin kein Jurist.
Ich würde mit Fristsetzung die Herausgabe der fehlenden Unterlagen schriftlich anfordern.
Wenn dann immer noch nichts geschieht, solltest Du Deine ehemalige MA auf die Konsequenzen Ihres Handelns hinweisen und einen Anwalt zu Rate ziehen.
Aber warte doch erst einmal ab und gehe nicht gleich vom Schlimmsten aus.
Was soll die MA mit der VO anfangen?
Sollte Sie es bei einer anderen Praxis abrechnen wollen, dann würde dies auch Konsequenzen für die andere Praxis haben...
Liebe Grüße
A. Korn
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Körnchen schrieb:
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat die MA alle Unterlagen sowie Arbeitsmittel (Arbeitskleidung, Schlüssel, Rezepte usw.) abzugeben.
So steht es zumindest in meinen Arbeitsverträgen.
Wenn der MA dies nicht tun sollte, dann hätte dies sicherlich arbeitsrechtliche und wohl auch strafrechtliche Konsequenzen. Mir würde da spontan Unterschlagung einfallen.
Aber ich bin kein Jurist.
Ich würde mit Fristsetzung die Herausgabe der fehlenden Unterlagen schriftlich anfordern.
Wenn dann immer noch nichts geschieht, solltest Du Deine ehemalige MA auf die Konsequenzen Ihres Handelns hinweisen und einen Anwalt zu Rate ziehen.
Aber warte doch erst einmal ab und gehe nicht gleich vom Schlimmsten aus.
Was soll die MA mit der VO anfangen?
Sollte Sie es bei einer anderen Praxis abrechnen wollen, dann würde dies auch Konsequenzen für die andere Praxis haben...
Liebe Grüße
A. Korn
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Leni C. schrieb:
Das Arbeitsverhältnis ist ja noch nicht beendet , sie ist erst mal freigestellt . Aber immer noch bis zum Tag nach der Kündigungsfrist Angestellte der Praxis . Aber sie darf halt nicht mehr für die Praxis arbeiten , also kann sie quasi mit dem Rezept nichts anfangen .
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Johnny Doe schrieb:
Mit dem/der Patient/-in sprechen. Sagen was Sache ist und fragen von wem er/sie behandelt werden möchte.
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Leni C. schrieb:
Selbst wenn der Patient von der bisherigen Therapeutin weiterbetreut werden möchte geht das mit dem bisherigen Rezept nicht . Denn im Namen der Praxis kann der MA , da freigestellt , nicht mehr tätig sein . Die Praxis braucht auf jeden Fall das Rezept , und wenn sie es abbricht und abrechnet . Dann muß sich der Therapeut / Patient ein neues Rezept besorgen .
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mimikri schrieb:
Rechtlich habe ich keine Ahnung. Menschlich würde ich es so regeln, dass die Zeit, die die MA auf diese VO gearbeitet hat, von ihrer Arbeitszeit abgezogen wird und dann ist es mir egal. Oder ich würde komplett drauf verzichten und mich über ein gelöstes Problem freuen. Je nachdem, wie sehr es mich schon genervt hat.
Wenn ersteres, dann ist es wohl eigentlich selbstverständlich, dass sie das Original Rezept bei dir belässt, dienstlichen Einheiten kann sie ja dann in der neuen Praxis mit einer Kopie usw. Abarbeiten. oder sehe ich das so falsch?
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Busquete schrieb:
Sie ist angestellt bei dir oder Freiberuflich tätig?
Wenn ersteres, dann ist es wohl eigentlich selbstverständlich, dass sie das Original Rezept bei dir belässt, dienstlichen Einheiten kann sie ja dann in der neuen Praxis mit einer Kopie usw. Abarbeiten. oder sehe ich das so falsch?
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antje74 schrieb:
Die Verordnung und sämtliche Daten und Dokumentationen sind Eigentum der Praxis.
Denn das Gehalt ,wie wir ja wissen ,wird immer rückwirkend gezahlt.
Einfach mal laut gedacht :-)
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Michael Woelky schrieb:
Vielleicht so : Gehalt gegen Verordnung aufrechnen wenn die Kollegin nicht einsichtig ist.
Denn das Gehalt ,wie wir ja wissen ,wird immer rückwirkend gezahlt.
Einfach mal laut gedacht :-)
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